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8. Mai 2014

BU mit bAV koppeln? Das hat Risiken und Nebenwirkungen!

Wer Berufsunfähigkeitsschutz und betriebliche Altersvorsorge verknüpfen möchte, hat den Nachteil, dass die Beiträge im Leistungsfall weiterhin entrichtet werden müssen. Dazu fällt die Versteuerung von betrieblichen Berufsunfähigkeitsrenten zumeist ungünstiger aus. Deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet zudem den Vorteil, dass sich ein Wechsel des Arbeitgebers nicht nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirkt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann zumeist eine Beitragsfreistellung erfolgen, wenn der Versicherte die Prämie nicht mehr in voller Höhe aufbringen kann.

Wer aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands oder bestehender Vorerkrankungen keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte den Versicherungsschutz mit einer betrieblichen Absicherung kombinieren.

1. Mai 2014

Kostenerstattungsprinzip GKV

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit Beginn des Jahres 2004 die Möglichkeit, sich für das Kostenleistungsprinzip zu entscheiden. Dies kann auf Wunsch auch für die Teilbereiche "ambulant", "stationär" oder "Zahn" vereinbart werden. Beim Kostenerstattungsprinzip erfolgt die Abrechnung der GKV Patienten analog zu Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Zahnärzten (GOZ). Wer sich für diese Abrechnungsvariante entscheidet, sollte deshalb in jedem Fall noch eine leistungsstarke Krankenzusatzversicherung abschließen, um die Differenzkosten auszugleichen.

Zustimmung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

GKV Versicherte, die zum Kostenerstattungsprinzip wechseln möchten müssen sich zunächst vom jeweiligen Leistungserbringer aufklären lassen. Eine spezielle Beratung oder die Zustimmung der Krankenkasse ist dagegen nicht erforderlich. Je nach Anbieter gibt es hierfür spezielle Antragsformulare. Von den speziell auf das Kostenleistungsprinzip ausgerichteten Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch eher abzuraten. Diese bieten in Kombination mit einer schwachen Zusatzversicherung oftmals keinen ausreichenden Schutz. So drohen bei Privatbehandlungen bzw. wenn keine Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse erbracht wird hohe Eigenanteile.

Zu empfehlen ist das Kostenleistungsprinzip ohnehin nur für ambulante Behandlungen. In diesem Bereich können sich GKV Versicherte durch den Abschluss einer guten Zusatzversicherung kostengünstig den umfassenden Versicherungsschutz eines Privatpatienten sichern.

Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip?

Soll nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden ist es wichtig, den behandelnden Arzt vorab hierüber zu informieren. Mitglieder der Techniker Krankenkasse oder der DAK müssen diese informieren, bevor mit einer Behandlung begonnen wird. Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus, welche bei der GKV zur Erstattung vorgelegt wird. Die gesetzliche Krankenkasse überweist ihren Anteil direkt an den Versicherten. Zudem wird die Rechnung noch bei Zusatzversicherung vorgelegt, welche im Rahmen der vereinbarten Leistungen den Restbetrag erstattet. Mit den erstatteten Beträgen kann die Arztrechnung anschließend beglichen werden.

Für wen lohnt sich das Kostenerstattungsprinzips?


In Kombination mit einer leistungsstarken Zusatzversicherung bietet das Kostenerstattungsprinzip für GKV Mitglieder zahlreiche Vorteile. So können auch gesetzliche Versicherte, denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung verwehrt bleibt von den Vorteilen eines Privatpatienten profitieren. Dies gilt auch für Menschen, denen ein Wechsel in die PKV aufgrund der fehlenden Rückwechselmöglichkeit im Alter zu risikoreich ist.

Zudem ist das Kostenerstattungsprinzip auch für Kinder sehr empfehlenswert. Gerade Kinder haben die Möglichkeit, eine sehr günstige Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um sich so den besten Versicherungsschutz zu sichern.

Informationen der Krankenkassen sind oftmals fehlerhaft

Es kommt immer wieder vor, dass GKV Versicherte, welche bei ihren Krankenkassen bezüglich eines Wechselformulares zum Kostenerstattungsprinzip nachfragen, mit falschen Informationen versorgt werden. Dies gilt unter anderem auch für die bekannten Kassen DAK und Techniker Krankenkasse. So werden die Mitglieder beispielsweise davor gewarnt, dass es trotz Zusatzversicherung zu hohen Eigenanteilen kommen kann. Allerdings verzichten die Krankenkassen darauf hinzuweisen, dass dies immer von jeweiligen Tarif abhängt. Wer sich natürlich ohne Zusatzversicherung bei einem Privatarzt behandeln lässt, erhält natürlich auch keine Leistungen von seiner Krankenkasse. Für die Krankenkassen bedeutet das Kostenerstattungsprinzip in der Regel einen höheren Aufwand, weshalb sie gerne von einem Wechsel abraten.

Worauf es bei der Zusatzversicherung ankommt

Gute Krankenzusatzversicherungen erstatten bis zu 85 Prozent der Arztrechnung, auch wenn keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erbracht wurde. Dies ist dann deutlich mehr, als die GKV in einem solchen Fall erstatten würde. Sie sollten sich deshalb in keinem Fall von DAK oder Techniker Krankenkasse ins Bockshorn jagen lassen und auf Ihr Wechselrecht bestehen. Dieses ist im SGB V eindeutig geregelt und für alle gesetzliche Krankenkassen bindend.