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29. Oktober 2013

Informationen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn für medizinische Leistungen eine Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Um die Differenz auszugleichen, empfiehlt sich zusätzlich noch der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung. Der Anspruch auf Beihilfe gilt auch für den Ehepartner, sofern dessen Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dazu gilt der Beihilfeanspruch auch für alle berücksichtigungsfähigen Kinder.


Für andere Berufsgruppen wie Rechtsreferendare oder Beschäftigte bei der Berufsfeuerwehr gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Immer beihilfeberechtigt sind Beamtenanwärter und Referendare in der Ausbildung. Die Leistungen der Beihilfeergänzungsversicherung können individuell an die Beihilfe angepasst werden, sodass immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz besteht.

Weiterführende Informationen zur Beihilfeergänzugsversicherung finden Sie hier (Klick)

10. Oktober 2013

Veranstaltungshaftpflicht - Kosten die sich bezahlt machen!

Sie planen eine größere Veranstaltung? Dann sollten Sie sich in jedem Fall über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern. Denn als Veranstalter müssen Sie für alle Schäden haften, die vom betreffenden Event ausgehen. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden kann dies ansonsten schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind eher gering und die Police lässt sich auch noch kurzfristig vor einer Veranstaltung abschließen.


Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht?
Die Kosten der Police hängen in erster Linie von der Zahl der teilnehmenden Personen ab und den vorhandenen Risiken ab. Für einem Event mit bis zu 500 Personen ohne besonderes Risiko gibt es bereits Angebote für weniger als 150 Euro. Sollte das Abbrennen eines Feuerwerks oder ein Festumzug geplant sein, werden entsprechende Risikozuschläge fällig. Da die Angebote der einzelnen Versicherer zum Teil deutlich von einander abweichen sollten Sie auch wenn Sie die Versicherung kurzfristig benötigen vorab einen genauen Vergleich durchführen. Dies gilt insbesondere, wenn der Event spezielle Risiken birgt. Solche Policen werden nicht von allen Assekuranzen angeboten. Deshalb ist es ratsam, die Versicherung nicht erst kurzfristig abzuschließen.
Angebote können Sie schnell und einfach über unseren Versicherungsrechner Veranstaltungshaftpflicht (Klick) berechnen.

Wann leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Abgedeckt werden alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dritten Personen durch die Veranstaltung entstehen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn ein Besucher über ein Stromkabel stolpert und sich dabei verletzt. Abgedeckt werden auch Schäden, die beispielsweise durch herumfliegende Teile verursacht werden. Vermögensschäden sind zumeist nur dann versichert, wenn diese als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Denkbar wäre Kosten aufgrund eines Verdienstausfalls, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kann. Dazu werden unberechtigt gegen den Veranstalter gestellte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt.

2. Oktober 2013

Günstige private Krankenversicherung für Medizinstudenten

Gleiche mehrere Assekuranzen bieten für Studenten der Humanmedizin günstige Tarife für eine PKV an. Dabei profiert man als Medizinstudent bzw. Medizinstudentin nicht nur von den besseren Leistungten, sondern oftmals auch von günstigeren Prämien. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn möglich.

Befreiung von der Versicherungspflicht


Zum Studienbeginn besteht zunächst eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei sind Studenten über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Um vom umfangreichen Versicherungsschutz der PKV profitieren, können Studenten sich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn für die gesamte Studiendauer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Die PKV für praktizierende Ärzte


Eine Medizinstudentin, die nach Beendigung des Studiums freiberuflich arbeitet, kann die private Krankenversicherung einfach fortführen. Hierfür kann einfach in einen der anderen Tarife für Mediziner gewechselt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich. Wer als Medizinstudent nach dem Studium eine Festanstellung annimmt, rutscht wieder in die Versicherungspflicht der GKV. In diesem Fall ist eine PKV nur dann möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dauerhaft günstige Beiträge sichern

Eie teuer die Prämie für eine private Krankenversicherung wird hängt maßgeblich vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich bereits frühzeitig für einen Wechsel zur PKV zu entscheiden. Eine Medizinstudentin kann beispielsweise bei der Barmenia bereits ab 118 Euro pro Monat abschließen. Der Versicherer AXA bietet ebenfalls eine private Krankenversicherung für Studenten an, die etwa 140 Euro pro Monat kostet. Ein großer Vorteil dabei ist, dass als Medizinstudent keine Selbstbeteiligung berechnet wird. Zudem können Studenten den Leistungsumfang ihrer PKV individuell anpassen. So lässt sich für nur 10 Euro monatlich die Unterbringung im Zweibettzimmer inklusive einer Behandlung beim Chefarzt abschließen.