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4. Dezember 2013

Kautionsversicherung Kosten und Arten

Bürgschaften:

Mit einer Bauhandwerkssicherungsbürgschaft absichern


Wer einen Auftrag im Baugewerbe annimmt, muss mit teilweise hohen Kosten in Vorleistung treten. Problematisch wird das Ganze dann, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung nicht in der Lage ist, den vereinbarten Preis zu zahlen. Um sich gegen einen solchen Zahlungsausfall abzusichern verlangen viele Unternehmen deshalb die Vorlage einer Bauhandwerkssicherungsbürgschaft. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich beim Auftragnehmer um ein Subunternehmen handelt. Geht dieses beispielsweise insolvent werden die Zahlungsausfälle durch die Bürgschaft übernommen. Vor Abschluss einer solchen Bürgscahft lohnt sich ein genauer Vergleich der vorhandenen Angebote.

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft absichern


Wer einen Bauauftrag vergibt, geht immer ein gewisses Risiko ein. So kann es vorkommen, dass der Auftragnehmer von Fertigstellung des Projekts bzw. vor Ablauf der Verjährungsfrist in Insolvenz geht. In diesem Fall drohen für den Auftraggeber hohe Kosten. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert diese Kosten ab. Sie schützt den Auftraggeber vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Ende der Verjährungsfrist. Bei Verträgen nach VoB beträgt diese 4 und bei BGB-Verträgen 5 Jahre.


Mit einer Mängelanspruchsbürgschaft absichern


Bauunternehmen sind dazu verpflichtet eine mängelfreie Leistung abzuliefern. Kommt es innerhalb der Verjährungsfrist von 2 bis 5 Jahren zu Mängeln, müssen diese behoben werden. Problematisch wird es immer dann, wenn dass Unternehmen zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen ist. In diesem Fall bleibt der Kunden zumeist auf seinen Kosten sitzen. Um die eigenen Kunden in voller Höhe abzusichern bietet sich für Unternehmen der Abschluss einer Mängelanspruchsbürgschaft an. Diese übernimmt bei Insolvenz des Auftragnehmers die für eine Mängelbeseitigung anfallenden Kosten. Über einen Vergleich lassen sich schnell und einfach die besten Angebote finden.



Informationen zu Vorauszahlungsversicherungen

In zahlreichen Wirtschaftsbranchen ist üblich, dass der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags eine Anzahlung leisten muss. Mit dem vorausgelegten Geld kann der Auftragnehmer dann beispielsweise das benötigte Material beschaffen. Doch was passiert, wenn das Unternehmen mit der Anzahlung andere Kosten wie Löhne oder Gehälter abdeckt? Kommt es zu einer Insolvenz sind die Chancen auf eine Rückzahlung des angezahlten Betrags sehr gering.

Schutz bietet in einem solchen Fall nur eine Vorauszahlungsbürgschaft. Auftraggeber sollten nach Möglichkeit nur dann eine Anzahlung leisten, wenn der Auftragnehmer den Abschluss einer solchen Bürgschaft durch eine entsprechende Bürgschaftsurkunde nachweist. Eine Vorauszahlungsbürgschaft kann wahlweise als Avalkredit oder Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Dabei bietet die Variante als Versicherung den Vorteil, dass die Liquidität des Unternehmens nicht negativ belastet wird. Aufgrund der großen Auswahl an Vorauszahlungsbürgschaften sollte vorab immer ein genauer Vergleich durchgeführt werden.

Bietungsbürgschaften für öffentliche Ausschreibungen

Unternehmen die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen benötigen in der Regel eine Bietungsbürgschaft. Dadurch sichern sich Auftraggeber gegen zusätzliche Kosten ab, falls die im ursprünglichen Angeboten genannten Konditionen durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden. Darüber hinaus übernehmen Bietungsbürgschaften die Kosten bei einer nicht vertragskonformen Auftragsausführung, falls der Auftragnehmer über keine Vertragserfüllungsbürgschaft verfügt. Auf diese Weise können bis zu 5 Prozent des Auftragswerts durch eine Bietungsbürgschaft abgesichert werden.

Unternehmen haben bei Bietungsbürgschaften die Wahl zwischen einem Avalkredit bei einer Bank oder einer Kautionsversicherung. Letztere bietet den Vorteil, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Liquidität kommt. Dazu werden bei Kautionsversicherungen keine bzw. nur sehr geringe Sicherheitsanforderungen gestellt.

Bürgschaften für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe die sich für einen Auftrag bewerben müssen in der Regel einen Nachweis über vorhandene Ausführungsbürgschaften vorlegen. Auf diese Weise können sich Auftragnehmer gegen mögliche Kosten absichern, falls das ausführende Unternehmen während der Bauzeit in Insolvenz geht. Eine Variante hierfür ist die Ausführungsbürgschaft. Diese wird zumeist über 10 Prozent des Auftragswerts vereinbart und stellt eine vertragskonforme Abnahme des Bauprojekts sicher. Allerdings werden dabei keine Gewährleistungsansprüche abgedeckt, die sich aus nachträglich entdeckten Mängeln ergeben. Deshalb wird die Ausführungsbürgschaft heutzutage nur noch relativ selten genutzt. Stattdessen sichern sich Unternehmen über eine Vertragserfüllungsbürgschaft ab, die sämtliche aus dem Vertrag entstehende Verpflichtungen abdeckt. Die Höhe der Kosten liegt nur geringfügig über denen der Ausführungsbürgschaften bei deutlich besseren Leistungen.

Beide Bürgschaften können entweder per Avalkredit über eine Bank oder als Kautionsversicherung bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Aus Gründen der besseren Liquidität ist der Abschluss einer Kautionsversicherung zumeist die bessere Wahl. Die Kreditlinie wird hierbei nicht belastet und das Unternehmen behält seine vorige Liquidität bei. Dazu ist die Kautionsversicherung bezüglich Abschluss und Verwaltung deutlich weniger aufwendig. In den meisten Fällen sichert die Kautionsversicherung Ansprüche in Höhe von 10 bis 25 Prozent des Auftragswerts ab.

Hier geht es zum online Vergleich Kautionsversicherung.

15. November 2013

Arbeitgeberzuschuss 2014 zur privaten Krankenversicherung

Ab 2014 liegt der Arbeitgeberzuschuß zur privaten Krankenversicherung bei 295,65 EUR im Monat. Die Pflegeversicherung wird mit maximal 41,51 EUR im Monat bezuschusst. In Sachsen liegt der Höchstzuschuss für private Pflegeversicherung bei 18,17 EUR.

Wer privat krankenversichert ist, genießt beim Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung die gleichen Rechte wie gesetzlich Versicherte. Der Gesetzgeber legt jedes Jahr die Sozialversicherungsgrößen neu fest. Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen und einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Davon werden 0,9 Beitragssatzpunkte in Abzug gebracht, die gesetzlich Versicherte allein tragen müssen. Maximal wird der Zuschuss bis zur aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze gewährt.
Der tatsächliche Beitragszuschuss kann davon jedoch abweichen, wenn der PKV-Beitrag unterhalb des Höchstsatzes zur GKV liegt. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Beitrags bezuschusst, der der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung tatsächlich zu zahlen hat.
Voraussetzungen zum Arbeitgeberzuschuss
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte gezahlt wird. Dazu muss der Vertrag Leistungen vorsehen, die den Leistungen des SGB V entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Leistungsumfang in der PKV in der Regel oberhalb der gesetzlichen Krankenkasse liegt.
Es muss sich zudem um eine substitutive Krankenversicherung handeln. Dies bedeutet, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Die Beitragsberechnung muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgen. Für jeden Erwachsenen muss eine Altersrückstellung gebildet werden. Weiterhin gilt seit 2009 ein Tarifwechselrecht unter Mitnahme von Teilen der Altersrückstellungen.
Der Beitrag für das Krankentagegeld in der PKV fließt in die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ebenfalls mit ein. Die private Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls arbeitgeberzuschussfähig.
Selbst wenn die Tarife eine Beitragsrückerstattung vorsehen, bleibt der Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe erhalten. Beschäftigte können also über diesen Umweg noch einen höheren Zuschuss zur PKV erhalten.
Hinweise zum Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherung
Wer als privat versicherter Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss auf Basis des tatsächlich noch ausgezahlten Lohns. Da der Arbeitgeber für gesetzlich Versicherte den vollen Krankenkassenbetrag übernimmt, erhalten PKV-Kunden einen Ausgleich. Dabei wird das fiktive Arbeitsentgelt des Beschäftigten ermittelt. Es liegt bei 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Normalgehalt und Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezuschussung des Arbeitgebers ist auch hier auf den tatsächlich gezahlten Lohn begrenzt.
Der Beitragszuschuss zur PKV wird auch für Angehörige, wie Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder gewährt, sofern der privat Versicherte den Hauptanteil am Unterhalt trägt. Voraussetzung ist, dass der Angehörige nicht selbst hauptberuflich erwerbstätig ist und das Gesamteinkommen geringer als 353 Euro pro Monat ausfällt. Bei Minijobs gilt eine Entgeltgrenze von 450 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die private Krankenversicherung berechnet sich analog der oben dargestellten Formel.
Wenn das Gehalt eines Privatversicherten nicht die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschreitet und eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen ist, berechnet sich der Beitragszuschuss aus dem Arbeitsentgelt. Dies kann dazu führen, dass die Erstattung bei weniger als der Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags liegt. Dies trifft vor allem auf Beschäftigte in Elternzeit oder Altersteilzeit zu. Der Arbeitgeberzuschuss wird ebenfalls für die Vertragsbestandteile gewährt, die zur Beitragsentlastung im Alter dienen sofern diese Bausteine nach dem Kalkulationsprinzip der PKV kalkuliert wurden. Dazu zählt der gesetzliche Beitragszuschlag ebenso wie separate Beitragsentlastungstarife der Versicherer.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV und steuerliche Aspekte
Grundsätzlich sind die Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung für den Arbeitnehmer steuerfrei. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 62 EStG, sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag zu leisten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Beitragsbescheinigung zur PKV vorlegt.
Unter bestimmten Umständen ist auch die Beteiligung des Firmenchefs an der Selbstbeteiligung bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dazu muss der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse oder eine Arbeitnehmervertretung einschalten, sofern er mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt.

Tipps zum Wechsel

Wer auf der Basis der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in eine PKV zu wechseln beabsichtigt, sollte Vor- und Nachteile abwägen. Nicht arbeitende Familienmitglieder sind in der GKV beim pflichtversicherten Haupternährer kostenfrei mitversichert. Demgegenüber sind alle Familienmitglieder in der PKV generell separat zu versichern. Es gilt die Faustregel, dass eine Familie mit zwei Arbeitnehmern und bis zu zwei Kindern in der PKV beitragsmäßig grundsätzlich besser fährt als in der GKV. Viele Arbeitnehmer, die nachhaltig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 liegen, sind bereit, etwa für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung sowie aufwändige Zahnersatzkonstruktionen mehr Beitrag zu bezahlen als bislang in der GKV. Auf jeden Fall lohnt sich ein Vergleich der Leistungen und Beiträge der privaten Krankenversicherungsgesellschaften in den einschlägigen unabhängigen Verbraucherportalen. Nutzen Sie jetzt diese Chance.

8. November 2013

Krankenversicherung für Soldaten auf Zeit - Soldaten gut versichert!



Soldaten auf Zeit haben den Vorteil, dass sie während ihrer Dienstzeit durch den Dienstherrn kostenlos krankenversichert sind. Wer mit dem 55. Lebensjahr aus dem Dienst ausscheidet, muss sich anschließend um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung kümmern. Sofern vor Dienstantritt eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand, kann für die gesamte Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung geschlossen werden. Sofern die Dienstzeit 4 Jahre überstieg, erhalten ehemalige Zeitsoldaten Übergangsgebührnisse und erwerben damit auch einen Beihilfeanspruch. Dieser beträgt 70 Prozent für den beihilfeberechtigten selbst und seinen Ehepartner sowie 80 Prozent für die beihilfeberechtigten Kinder. Für die restlichen Prozente kann dann noch eine Beihilfeergänzungsversicherung abgeschlossen werden.

Diese Übergangsgebührnisse sollten jedoch mit dem skandalösen Fall von Jürgen Gnauck verwechselt werden. Dieser hatte nach seiner Entlassung als Minister in der Thüringer Staatskanzlei weiterhin einen Beihilfeanspruch geltend gemacht und hierüber medizinische Leistungen erstattet bekommen. Gegen eine rückwirkende Streichung dieser Vorzüge reichte Gnauck nun Klage gegen das Land Thüringen ein. Da er mittlerweile Chef der Thüringer Staatskanzlei ist, klagt er quasi gegen sich selbst.

29. Oktober 2013

Informationen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn für medizinische Leistungen eine Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Um die Differenz auszugleichen, empfiehlt sich zusätzlich noch der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung. Der Anspruch auf Beihilfe gilt auch für den Ehepartner, sofern dessen Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dazu gilt der Beihilfeanspruch auch für alle berücksichtigungsfähigen Kinder.


Für andere Berufsgruppen wie Rechtsreferendare oder Beschäftigte bei der Berufsfeuerwehr gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Immer beihilfeberechtigt sind Beamtenanwärter und Referendare in der Ausbildung. Die Leistungen der Beihilfeergänzungsversicherung können individuell an die Beihilfe angepasst werden, sodass immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz besteht.

Weiterführende Informationen zur Beihilfeergänzugsversicherung finden Sie hier (Klick)

10. Oktober 2013

Veranstaltungshaftpflicht - Kosten die sich bezahlt machen!

Sie planen eine größere Veranstaltung? Dann sollten Sie sich in jedem Fall über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern. Denn als Veranstalter müssen Sie für alle Schäden haften, die vom betreffenden Event ausgehen. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden kann dies ansonsten schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind eher gering und die Police lässt sich auch noch kurzfristig vor einer Veranstaltung abschließen.


Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht?
Die Kosten der Police hängen in erster Linie von der Zahl der teilnehmenden Personen ab und den vorhandenen Risiken ab. Für einem Event mit bis zu 500 Personen ohne besonderes Risiko gibt es bereits Angebote für weniger als 150 Euro. Sollte das Abbrennen eines Feuerwerks oder ein Festumzug geplant sein, werden entsprechende Risikozuschläge fällig. Da die Angebote der einzelnen Versicherer zum Teil deutlich von einander abweichen sollten Sie auch wenn Sie die Versicherung kurzfristig benötigen vorab einen genauen Vergleich durchführen. Dies gilt insbesondere, wenn der Event spezielle Risiken birgt. Solche Policen werden nicht von allen Assekuranzen angeboten. Deshalb ist es ratsam, die Versicherung nicht erst kurzfristig abzuschließen.
Angebote können Sie schnell und einfach über unseren Versicherungsrechner Veranstaltungshaftpflicht (Klick) berechnen.

Wann leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Abgedeckt werden alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dritten Personen durch die Veranstaltung entstehen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn ein Besucher über ein Stromkabel stolpert und sich dabei verletzt. Abgedeckt werden auch Schäden, die beispielsweise durch herumfliegende Teile verursacht werden. Vermögensschäden sind zumeist nur dann versichert, wenn diese als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Denkbar wäre Kosten aufgrund eines Verdienstausfalls, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kann. Dazu werden unberechtigt gegen den Veranstalter gestellte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt.

2. Oktober 2013

Günstige private Krankenversicherung für Medizinstudenten

Gleiche mehrere Assekuranzen bieten für Studenten der Humanmedizin günstige Tarife für eine PKV an. Dabei profiert man als Medizinstudent bzw. Medizinstudentin nicht nur von den besseren Leistungten, sondern oftmals auch von günstigeren Prämien. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn möglich.

Befreiung von der Versicherungspflicht


Zum Studienbeginn besteht zunächst eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei sind Studenten über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Um vom umfangreichen Versicherungsschutz der PKV profitieren, können Studenten sich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn für die gesamte Studiendauer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Die PKV für praktizierende Ärzte


Eine Medizinstudentin, die nach Beendigung des Studiums freiberuflich arbeitet, kann die private Krankenversicherung einfach fortführen. Hierfür kann einfach in einen der anderen Tarife für Mediziner gewechselt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich. Wer als Medizinstudent nach dem Studium eine Festanstellung annimmt, rutscht wieder in die Versicherungspflicht der GKV. In diesem Fall ist eine PKV nur dann möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dauerhaft günstige Beiträge sichern

Eie teuer die Prämie für eine private Krankenversicherung wird hängt maßgeblich vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich bereits frühzeitig für einen Wechsel zur PKV zu entscheiden. Eine Medizinstudentin kann beispielsweise bei der Barmenia bereits ab 118 Euro pro Monat abschließen. Der Versicherer AXA bietet ebenfalls eine private Krankenversicherung für Studenten an, die etwa 140 Euro pro Monat kostet. Ein großer Vorteil dabei ist, dass als Medizinstudent keine Selbstbeteiligung berechnet wird. Zudem können Studenten den Leistungsumfang ihrer PKV individuell anpassen. So lässt sich für nur 10 Euro monatlich die Unterbringung im Zweibettzimmer inklusive einer Behandlung beim Chefarzt abschließen.

23. August 2013

Ergo Gebäudeversicherung kündigt auch Victoria Verträge

Rund 120.000 Kunden der Ergo Versicherung erhalten derzeit Post bezüglich einer Kündigung Gebäudeversicherung. Betroffen sind Verträge, die noch vor 2006 beim Vorgängerunternehmen Victoria abgeschlossen wurden. Entweder die Kunden schließen eine Gebäudeversicherung zu neuen Konditionen ab oder der Vertrag wird seitens der Ergo gekündigt. Ein Teil der betroffenen Versicherungsnehmer wurde bereits informiert, der Rest erhält in den nächsten Monaten ein neues Vertragsangebot.

Beitragserhöhungen von bis zu 100 Prozent möglich

Selbst die Verantwortlichen der Ergo Versicherung geben zu, dass die ganze Sache für ihre Kunden teuer werden kann. Im Durchschnitt liegt die Prämienerhöhung bei etwa 14 Prozent. Wer bereits in den 1960er Jahren eine Gebäudeversicherung bei der Victoria abgeschlossen hat, muss gar mit Preissteigerungen von bis zu 100 Prozent rechnen. Nach Angaben des Versicherers hat die starke Zunahme der Sturm-, Hagel- und Frostschäden zu einem Missverhältnis zwischen den Schadenszahlungen und den eingezahlten Beträgen geführt. Dazu seien auch die Reparaturkosten in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Der Versicherer macht allen betroffenen Kunden ein Angebot. Sollte der Kunde dies nicht annehmen kommt es zur Kündigung Gebäudeversicherung. Dies kann der Versicherer mit einer Frist von drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs. Neben der Prämienerhöhung müssen Kunden künftig auch eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in Kauf nehmen. Im Gegenzug gewährt der Versicherer einen Preisnachlass von 25 Prozent. Lässt der Kunde einige Jahre keinen Schaden regulieren, wird die Selbstbeteiligung entsprechend gekürzt.

Kritik an der Ergo Informationspolitik

Von einer Kündigung Gebäudeversicherung sind auch rund 300 Kunden des Hagener Versicherungsbüros Kleine betroffen. Das Traditionsunternehmen zeigt sich insbesondere von der Informationspolitik der Ergo Versicherung entsetzt. Teilweise würde den Versicherten gekündigt, ohne dass ihnen ein Folgevertrag angeboten wird. Dabei werden die Betroffen oftmals erst drei Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Vertreter vor Ort kritisieren zudem, dass sie über die Kündigung oftmals gar nicht informiert würden.

Ein Sturm der Entrüstung löst zudem die Höhe der Prämiensteigerungen aus. Im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen die ebenfalls Anpassungen bei der Gebäudeversicherung vornehmen würde die Ergo mit Erhöhungen von bis zu 100 Prozent hier deutlich übers Ziel hinausschießen. Über die Jahrzehnte aufgebautes Vertrauen werde hier mit einem Schlag zerstört. Verschiedene Experten äußerten die Vermutung, dass Ergo sich auf diese Weise von der Sparte der Gebäudeversicherungen trennen möchte. Diesen Vorwurf weißt das Unternehmen jedoch entschieden zurück. Nach Angabe einer Sprecherin sollen die alten Verträge der Victoria lediglich an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Jedoch sei es in vielen Fällen nicht möglich, ein automatisches Folgeangebot zu erstellen, da die erforderlichen Informationen nur den Vertretern vor Ort vorliegen würden.
Für den Fall, dass auch Sie von der Kündigungswelle betroffen sind empfehlen wir Ihnen unseren Versicherungsrechner Gebaudeversicherung!

7. August 2013

PKV Optionstarife- Ein Muss für Existenzgründer mit engem Budget

Bei einem Tarif mit Optionsrecht können Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit größerem Leistungsumfang wechseln. Um dies zu ermöglichen, bieten einige Versicherer einen sogenannten Optionstarif an. Dieser kann vielfach bereits ab einer monatlichen Prämie von 3 Euro abgeschlossen werden. Dabei sollte auf die genauen Bestimmungen zum Optionsrecht geachtet werden. So ist das Wechselrecht bei einigen Tarifen beispielsweise auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Zudem kann es vorkommen, dass der Wechsel zu bestimmten Zeitpunkten wie nach dem 3., 5. oder 7. Versicherungsjahr möglich ist.

Eine weitere Form des Optionsrechts ist das sogenannte Umwandlungsrecht. Tritt bei einem Versicherten wieder die Pflichtversicherung ein und er muss dadurch zurück in die GKV, so wird die Krankenvollversicherung in eine Zusatzversicherung umgewandelt. Auch hier ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich und es müssen auch keinerlei Wartezeigen beachtet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen eines Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Die genannten Optionsrechte bieten eine gute Möglichkeit, um die private Krankenversicherung flexibel zu gestalten. Der Versicherungsschutz kann dadurch leichter an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

31. Mai 2013

Privathaftpflichtversicherung Beitragsanpassung Sonderkündigungsrecht wegen Anpassung Juli 2013

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance zu einem Versicherungswechsel. Bei Beitragsanpassungen ab 5% haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Haftpflichtversicherung.

Für den Fall, dass auch Sie von einer Beitraganpassung zum 01.07.2013 betroffen sind haben Sie über unsere Versicherung-Rechner-Privathaftpflicht die Möglichkeit schnell und einfach
ein neues Angebot ausfindig zu machen.


Jährlich wird von unabhängigen Treuhändern überprüft, wie sich die Schadenentwicklung in der Haftpflichtversicherung verhalten hat und ob daraus resultierend eine Änderung der Beiträge erforderlich ist.
In diesem Jahr hat der Treuhänder einen Veränderungssatz in Höhe von + 10,8 % ermittelt.

Bedingungsgemäß wird auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl abgerundet. Somit kann ein Haftpflichtversicherer seine Beiträge um bis zu 10 % erhöhen.

Die meisten Versicherer werden die Beiträge im Bestand um 5 oder 10% anpassen, der Trend geht jedoch zur Anpassung um 10 Prozentpunkte.

Die VHV zum Beispiel hat bereits angekündigt, dass statt der möglichen 10% Anpassung nur um 5% erhöht wird um dem gestiegenen Schadenaufwand gerecht zu werden.

Für das Neugeschäft verzichtet der Großteil der Versicherer auf die Anpassung. Hier bleiben die Beiträge überwiegend identisch zum Vorjahr.
Ein Versicherungswechsel der Haftpflicht unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kann sich also lohnen.

Folgende Sparten können von der Beitragsanpassung betroffen sein:
Alle privaten Haftpflichtversicherungen, insbesondere die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht sowie die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht.

Nur sehr wenige Versicherer verzichten komplett auf eine Anpassung im Neu- und Bestandsgeschäft, wie zum Beispiel die Haftpflichtkasse Darmstadt.

Die ersten Anpassungen werden nach unserer Information mit der Hauptfälligkeit 07.2013 verschickt.


30. Mai 2013

Mitversicherung Kinder in PKV oder GKV?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung automatisch beitragsfrei mitversichern. Diese Möglichkeit bietet sich bei der privaten Krankenversicherung jedoch nicht. Wenn Sie sich privat versichern, müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Vertrag abschließen, für den natürlich auch jeweils ein entsprechender Beitrag fällig wird. Gerade wenn es um die Mitversicherung Kinder geht, ist nicht immer klar, ob eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist. Entscheidend ist hierbei welcher der Versicherten mehr verdient und ob das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Je nach den vorhandenen Voraussetzungen sind dann verschiedene Modelle denkbar.


Variante 1: Vater ist pflichtversichert, Mutter ist ohne Einkommen


Für den Fall, dass der Vater als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, sind die nicht beschäftigte Ehefrau und die Kinder immer über die Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert. Kinder können in diesem Fall nicht in einer PKV versichert werden.

Variante 2: Beide Elternteile sind pflichtversichert


Sind beide Eltern berufstätig und in der GKV pflichtversichert, ist das Kind ebenfalls über die Familienversicherung mitversichert. Auch in diesem Fall ist keine private Krankenversicherung für das Kind möglich.

Variante 3: Vater freiwillig in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Entscheidet sich der Vater für eine private Krankenversicherung, weil sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und die Ehefrau Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, lassen sich in der die Kinder in der GKV gegen Beitrag mitversichert werden. Zudem können die Kinder auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Variante 4: Vater in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Ist der Vater in einer privaten Krankenversicherung versichert und besitzt ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze so kann die Mutter über die GKV das Kind beitragsfrei mitversichern.


Variante 5: Vater freiwillig in der GKV versichert, Mutter in der PKV versichert

Liegt das Einkommen des Vaters über dem der Mutter, so kann die Mitversicherung Kinder über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters erfolgen. Die Kinder sind somit über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Bezieht dagegen die Ehefrau das höhere Einkommen und ist diese in der PKV versichert besteht für die Kinder ein Wahlrecht. Die Eltern können über die GKV die Kinder gegen Beitrag mitversichern oder für diese auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Ergänzende Informationen finden Sie unter Kinder richtig Krankenversichern.

16. April 2013

Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung nach Hauskauf

Sie haben ein Haus gekauft? Herzlichen Glückwunsch!
Doch was passiert nun mit der Gebäudeversicherung? 
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als neuer 
Eigentümer und welche Fristen sind zu beachten?

Kündigung Gebäudeversicherung
Auch wenn Sie nach dem Kauf wahrscheinlich 
andere Dinge im Kopf haben, als Versicherungen
- die Wohngebäudeversicherung sollten Sie nach dem Erwerb eines Hauses nicht aus
dem Auge verlieren. Denn: den Eigentümerwechsel müssen Sie der Versicherung
umgehend melden.
Wenn Sie nicht wissen, ob der Verkäufer dies bereits getan hat, teilen Sie der Versicherung
auf jeden Fall den Wechsel schriftlich mit. Nun haben Sie ein Sonderkündigungsrecht 
innerhalb eines Monats. Es steht Ihnen dabei frei, ob Sie zum Ende des Versicherungs-
jahres oder per sofort kündigen.

Kündigung Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer
Auch der Versicherer kann den Vertrag nach dem Eigentümerwechsel kündigen. Ist dies
der Fall, wird diese Kündigung innerhalb eines Monats wirksam. In diesen vier Wochen
sollten Sie einen andere Versicherung suchen und einen neuen Vertrag abschließen, um
nahtlos versichert zu sein. Sonst haben Sie im Schadensfall das Nachsehen.

Kein Sonderkündigungsrecht bei Erbe
Haben Sie Ihr Haus nicht gekauft, sondern geerbt, gilt das Recht zur  Kündigung der
Gebäudeversicherung nicht. Als Erbe geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten 
auf Sie über.

8. April 2013

Helmpflicht Radfahrer

 Keine Helmpflicht für Radfahrer in der Unfallversicherung


Die sogenannte Helmklausel ist bei vielen privaten Unfallversicherungen ein Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Sie gewährt dem Versicherten einen - meist prozentual - höheren Invaliditätsschutz, wenn bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Teilnahme am Straßenverkehr ein geeigneter Helm getragen wurde. Die Helmklausel trägt dem Umstand Rechnung, dass bei vielen Freizeit- und Sportaktivitäten bisher zwar das Tragen von Helmen empfohlen wird, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Die Helmklausel ist nicht generell Bestandteil der Bedingungen zur Unfallversicherung. Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Versicherer und das konkrete Versicherungsangebot an. Auch der von der Helmklausel erfasste Personenkreis kann unterschiedlich sein. Häufig sind Radfahrer und Reiter erfasst, darüber hinaus ggf. auch weitere Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel das Skifahren.

18. März 2013

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 private Krankenversicherung



Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 52.200 €
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - synonym auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet - ist eine Rechengröße der Sozialversicherung. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-arbeitsentgeltes an, ab dem ein deutscher Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung angepasst.

Neufestlegung der Versicherungspflichtgrenze 2013

Im Jahre 2012 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 50.850 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze 2013 wurde im Rahmen einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums auf 52.200 Euro angehoben. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,7 %. Der Anstieg entspricht damit prozentual etwa der Vorjahresanhebung. Versicherte, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich dauerhaft übersteigt, haben die Wahl, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird oft wegen niedrigerer Beiträge gewählt. Er will aber gut überlegt sein. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nicht ohne weiteres möglich. Mit der neuen Versicherungspflichtgrenze 2013 wird die Zahl der Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, begrenzt.

Unterschiede: Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-Arbeitsentgeltes an, der maximal als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) zugrunde gelegt wird. Lediglich für bereits vor dem 01.01.2003 privat Krankenversicherte sind Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze betragsmäßig gleich. Hier gilt für 2013 ein Betrag von 47.250 Euro.

11. März 2013

Mehr Markttransparenz durch Versicherungsrechner


Online Versicherungsrechner sind nützliche Instrumente, um im unübersichtlichen Tarifgeflecht unterschiedlicher Versicherungsanbieter mehr Transparenz herzustellen und sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Die Anwendung eines Vergleichsrechners ersetzt allerdings nicht den Blick in das 'Kleingedruckte'. Häufig unterscheiden sich Versicherungskonditionen unterschiedlicher Anbieter nämlich im Detail - zum Beispiel hinsichtlich Versicherungsausschlüssen, Versicherungsumfang und Pflichten des Versicherungsnehmers. Vergleichsrechner können im Hinblick auf das praktische Handling nur die wesentlichen Konditionen von Versicherungsverträgen abbilden. Die Ergebnisse können Sie daher bei der Wahl Ihrer Versicherung unterstützen, sie ersetzen aber nicht die konkrete Prüfung der Vertragsbedingungen.

1. März 2013

Frauen droht Altersarmut

Die Gefahr einer Frauen Altersarmut ist weitaus größer als bei Männern. Zu diesem Ergebnis
kam eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Im Durchschnitt be-
sitzen Frauen die in einer Partnerschaft leben etwa 33.000 Euro weniger als ihr Partner.
Verstärkt wird die Gefahr einer Frauen Altersarmut durch die wachsende Zahl an Scheidungen.

Ergebnis der Studie


Im Rahmen der Studie wurden 7.200 heterosexuelle Paare befragt. Bei 52 Prozent war das
Vermögen des Mannes größer als das der Frau. Im Durchschnitt ergab sich dabei eine
Differenz von 92.000 Euro. Bei 19 Prozent der Befragten war das Vermögen in etwa gleich
und bei 29 Prozent war die Frau reicher. Um einer Frauen Altersarmut zu entgehen, raten
Experten allen Frauen frühzeitig mit dem Aufbau einer eigenen zusätzlichen Altersversorgung
zu beginnen. Kommt es zu einer Scheidung, wird das während der Ehe erworbene Vermögen
zwar meistens geteilt, allerdings haben Männer zumeist schon vor der Hochzeit einen größer-
en Betrag angespart.

Babyboomer-Generation besonders betroffen

Nach einer Studie der Freien Universität Berlin sind vor allem die heute 45- bis 50-jährigen
Frauen aus der sogenannten Babyboomer Generation von einer möglichen Altersarmut
Frauen betroffen. Daran ändert auch eine gute Ausbildung und wachsende Beschäftigungs-
zahlen nichts. Die Gründe für die auftretenden Versorgungslücken im Alter liegen unter
anderem in einer Ausweitung von Teilzeitjobs und geringfügigen Beschäftigungen oder einer
Arbeitslosigkeit.

Zahl der Hausfrauen sinkt

Wie der Studie zu entnehmen ist, sind Frauen zwischen 45 und 50 besser ausgebildet und
arbeiten öfters als frühere Generationen. So ist der Anteil reiner Hausfrauen auf etwa 19
Prozent gesunken. Bei den Frauen in Ostdeutschland ist der Anteil mit 4 Prozent nochmals
deutlich geringer. Allerdings arbeiten in Westdeutschland nur 21 Prozent der Babyboomer-
innen auch Vollzeit. Im Osten der Republik ist de Anteil mit 43 Prozent deutlich höher. Ein
Grund hierfür liegt in der gestiegenen Anzahl alleinerziehender Mütter, die oftmals in einem
Teilzeitjob oder einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten. Dazu kommt, dass die Frauen
dieser Generation häufiger von Phasen einer Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Geringe Renten die Folge

Vorläufigen Berechnungen zufolge wird im Westen nur jede sechste Frau zwischen 45 und
50 später eine Rente von mehr als 1.050 Euro erhalten. In den neuen Bundesländern ist dies
bei jeder zehnten Frau der Fall. Dabei handelt es sich ausschließlich um Frauen die Vollzeit
arbeiten und nur selten von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Im Durchschnitt liegt die zu
erwartende Rente der Frauen im Westen bei 700 Euro und im Osten bei 680 Euro. Die
betroffenen Frauen sind sich der Gefahr einer Frauen Altersarmut durchaus bewusst allerdings
fehlen aufgrund des geringen Einkommens häufig die finanziellen Möglichkeiten für eine
zusätzliche Vorsorge.

Viele Frauen besitzen keine Altersvorsorge

Etwa jede Dritte Frau, die heute zwischen 45 und 50 Jahre alt ist, besitzt keinen eigenen Altersvorsorgevertrag. Im Gegensatz zu früher können die Frauen nicht mehr darauf bauen Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente durch den Ehepartner zu kompensieren. Dieses Versorgungsmodell bröckelt aufgrund sinkender Renten der Männer, geringerer Witwen-renten und einer steigenden Zahl an Scheidungen. Für die Studie zur Frauen Altersarmut wurden unter anderem Daten der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewertet.